Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
für Ferienwohnungen am Schlossparkcenter
(FeWo1 = WBAU, FeWo2 = WBBU, FeWo3 = WBCU)
Die
allgemeinen Vertragsbedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden,
regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und den Ferienwohnungen am
Schlossparkcenter, Schwerin.
1. Allgemeines
Die von Ihnen gemietete Ferienwohnung ist
Eigentum der Ferienwohnungen am Schlossparkcenter Michael Waleschkowski,
Schwerin. Im folgenden Vermieter genannt. Stadtmarketing Tourist Information
Schwerin tritt allein als Mietvermittler auf und wickelt direkt die im
Zusammenhang mit der Vermittlung stehenden Rechtsgeschäfte mit dem Vermieter
ab.
2. Anmeldungen/Buchungen
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter
den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Ihre Anmeldung kann
schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch
Sie, auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen/Reiseteilnehmer, für
deren Vertragsverpflichtung Sie, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen,
einstehen. Der Mietvertrag tritt mit der schriftlichen
Buchungsbestätigung in Kraft. Sollte Ihnen die Buchungsbestätigung nicht
innerhalb von 10 Tagen vorliegen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den
Vermieter. Fernmündliche Mietverträge gelten für beide Parteien, wenn der
Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 7 Tage beträgt und keine
andere Möglichkeit der Bestätigung besteht.
3. Preise
Die genannten Preise entsprechen den bei der
Ausschreibung vorliegenden. Etwaig notwendig werdende Änderungen nach
Vertragsabschluss muss sich der Vermieter vorbehalten, wenn zwischen dem
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem vereinbarten Mietbeginn mehr als 6
Monate liegen. Falls Preisänderungen 10 % übersteigen, sind Sie berechtigt,
kostenlos innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilungserhalt vom Vertrag
zurückzutreten.
4. Änderungen
Änderungen sind jederzeit möglich.
Änderungswünsche in schriftlicher Form bedürfen einer Bestätigung durch den
Vermieter. Verkürzt sich dadurch eine bereits bestätigte Buchung, so ist dies
bis 21 Tage vor Mietbeginn kostenlos. Danach wird bis 14 Tage vor Mietbeginn
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der wegfallenden Kosten berechnet, bis
7 Tage vor Mietbeginn 80% der wegfallenden Kosten. Ab 2 Tage vor Mietbeginn
führen Buchungsverkürzungen oder Stornierungen nicht mehr zu einer
Kostenreduzierung. Dann ist der Gesamtpreis fällig.
5. Zahlung
Der Gesamtbetrag des Mietpreises wird per
Überweisung oder bei Bezug des Mietobjektes in bar fällig.
6. Reklamationen
Trotz aller Bemühungen sind eventuelle
Reklamationen nicht ausgeschlossen. Diese müssen unverzüglich an den Vermieter
gestellt werden.
7. Ersatzmieter
Bis zum Mietbeginn kann sich jeder Mieter
durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er dies dem Vermieter schriftlich
mitteilt. Der Vermieter kann jedoch den Wechsel der
Person des Mieters widersprechen, wenn der Dritte den gesetzlichen bzw.
behördlichen Vorschriften entgegensteht.
8. Rücktritt
Sie können bis 2 Tage vor Mietbeginn vom
Vertrag zurücktreten. Treten Sie vom Vertrag zurück, wird pro angemieteter Ferienwohnung eine angemessene Entschädigung
laut folgender Aufstellung vom Vermieter verlangt werden:
8.1 Rücktrittsgebühren
Bis 21 Tage vor Mietbeginn kostenlos, bis 14
Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtmietpreises (jedoch mindestens 50,00 € für
Fewo 2 WBBU und Fewo 3 WBCU und mindestens 60,00 € -80,00 € für Fewo 1 WBAU),
bis 7 Tage vor Mietbeginn 80% des Gesamtmietpreises (jedoch mindestens 100,00 €
für Fewo 2 und Fewo 3 und für Fewo 1 mindestens 120,00 € bei 2 Personen, 140,00
€ bei 3 Personen (Kinder ab 4 Jahre zählen als volle Person), 160,00 € bei 4 Personen,
180,00 € bei 5 Personen. Ab 2 Tagen vor Mietbeginn werden 100 % des
Gesamtmietpreises fällig.
8.2 Nichtantritt
Bei Nichtantritt zum Mietbeginn ohne
Mitteilung an den Vermieter erlischt der Anspruch auf die Reservierung.
Gleichzeitig wird der Gesamtmietpreis fällig.
9. Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und
Änderungserklärungen müssen in beiderseitigem Interesse in jedem Fall in
schriftlicher Form erfolgen.
10. Haustiere
Haustiere dürfen aus Rücksicht auf
nachfolgende Mieter (Allergiker) nicht mitgebracht werden. Andernfalls kann der
Einzug mit dem Haustier durch den Vermieter verweigert werden.
11. Daten
Der Vermieter ist berechtigt, alle
personenbezogenen Daten seiner Gäste elektronisch zu speichern. Sollte der
Mieter damit nicht einverstanden sein, ist ein schriftlicher Widerspruch
notwendig. Vom Widerspruch ausgenommen sind Daten, die auf Grund gesetzlicher
Vorschriften erhoben werden müssen.
12. Baulärm
Sollte es unvorhersehbar bei oder in
unmittelbarer Nähe der Ferienwohnungen am Schlossparkcenter, Schwerin, zu
Beeinträchtigungen durch Baustellen oder Baulärm kommen, wird der Mieter
unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bestehen nicht. Der Vermieter ist gehalten, die Störungen nach Treu und Glauben
für den Mieter in einem angemessenen Umfang zu halten.
13. Parkplatz
Der Vermieter kann dem Mieter bis auf
weiteres einen Parkplatz zur Verfügung stellen. Für eventuelle Schäden am Auto
durch Dritte oder durch Einparkschwierigkeiten des Mieters kann der Vermieter
nicht belangt werden.
14. Allgemeine Verpflichtungen
Alle Gäste sind angehalten sich nach der
geltenden Hausordnung zu richten (einzusehen vor Ort). Das übertreten der
Hausordnung kann einen Verweis nach sich ziehen, ohne dass die Mietsumme ganz
oder teilweise erstattet wird.
15. Verloren gegangenes und beschädigtes Eigentum des Vermieters
Für verlorene Schlüssel haftet der Mieter
bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Der Mieter haftet für
Beschädigungen, soweit seine Mitreisenden oder der Mieter diese verschuldet
oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Die Übernahme der Haftung geht ab
einem Wert von 50,00 € los.
16. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide
Parteien ist Schwerin.
Ferienwohnung am Schlossparkcenter
Michael Waleschkowski
Wittenburger Str. 28
19053 Schwerin
Stand: Mai 2009
Umsatzsteuer-Identifikationsnummergemäss
§ 27a Umsatzsteuergesetz: 090/285/03277